Deutscher Hilfsdienst OV Singen e.V.

Unsere Datenschutzerklärung


Datenschutzordnung des Vereins Deutscher Hilfsdienst O.V Singen e.V.
als Anlage zur Satzung 

(Stand Januar 2022)


Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein
nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang
mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein
Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.


Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung
des Mitglieds (gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO). Der Verein darf beim
Vereinseintritt alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur
Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich
sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).


Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der
Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des
Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.


Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
• Vor- und Zuname
• Geschlecht
• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
• Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
• Geburtsdatum,
• Bankverbindung


Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert,
welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten
Zugriff Dritter geschützt ist.


Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein
intern nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind
und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse
hat, das der Verarbeitung entgegensteht.


Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten
Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor
der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins-
bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.[Hier eingeben]
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des
Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn
Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach
werden diese Daten gelöscht.


Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Als Mitglied des Ortsvereins Deutscher Hilfsdienst OV Singen e.V. ist der Verein verpflichtet, seine aktiven Mitglieder an den übergeordneten Kreisverband jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu
melden. Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard des
Kreisverbandes.


Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:


• Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
• Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen des Verbandes)
• Qualifikationen (z.B. Prüfungen)
• Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
• Mitwirkung in Gruppierungen des Vereins
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung
(Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), wird die vollständige Adresse mit
Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche
Meldung übermittelt.


Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an den übergeordneten
Kreisverband, dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden
dürfen; eine Überlassung an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der
Mitglieder des Vereins. Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.


Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände
Als Mitglied des Ortsvereins Deutscher Hilfsdienst OV Singen e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an den Kreisverband übermitteln:
• Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung des Kreisverbandes oder
weiterer Dachorganisationen: 

Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum,
Ehrungshistorie
• Anmeldung zu Lehrgängen des Kreisverbandes oder weiterer Dachorganisationen:
Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
• Anmeldung zu Fachtagungen und Veranstaltungen des Kreisverbandes oder
weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten
Verfahren.


Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Verbandszeitschrift xyz über
Prüfungsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf
der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das
widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des
widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein
benachrichtigt ... (Namen der Verbände einsetzen, denen der Verein angehört) von dem
Widerspruch des Mitglieds.


Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am
schwarzen Brett des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten
veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer
solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug
auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett.
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in der
Vereinszeitschrift bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand
einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in
Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von
Ergebnissen aus Wertungsspielen.


Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere
Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied
geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte
benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die
Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
 

Kooperationen mit Unternehmen
Es werden grundsätzlich keinerlei Mitgliederdaten an Kooperationspartner übermittelt. Sollte die aus irgend einem Grund doch erforderlich sein, wird das betreffende Mitglied im Vorfeld ausdrücklich um eine schriftliche Freigabe zur Datenübermittlung kontaktiert.


Beschwerden können unter info@deutscher-hilfsdienst-singen.de eingereicht werden.

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